Allgemeine Geschäftsbedingungen eid – HuB UG (haftungsbeschränkt) (Stand 02/2024).
1. Allgemeine Bestimmungen
Allen Dienstleistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Trainings und Unterweisungen (im Folgenden „Events“) sowie Projekteinsätzen (im Folgenden „Projektarbeit“) der eid – HuB UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „eid-HuB „) liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten für Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet). Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wiesbaden.
2. Leistungsumfang
Angebotspreise für Events beziehen sich auf die im Angebot aufgeführte max. Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebühren enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden.
Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch Angestellte der eid – HuB oder durch beauftragte Referenten bzw. freien Mitarbeitenden erbracht. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Es werden sowohl offene Seminare, E-Learnings, als auch Einzel- und Firmentrainings angeboten. Die Events finden dabei entweder Online, in angemieteten Räumen oder in vom Kunden zur Verfügung gestellten Räumen statt. Projektarbeit wird vorwiegend Remote angeboten.
2.1 Events finden in der Regel jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Teilnehmer beschränkt. Teilnehmende von offenen Seminaren erhalten zum Event passende Seminarunterlagen, die den Inhalt der Veranstaltung begleiten.
2.2 Einzeltrainings und Firmentrainings sind individuell vereinbar und werden gesondert vertraglich festgelegt. Bei Firmentrainings wird vom Kunden ein geeigneter Raum kostenfrei zur Verfügung gestellt, der über die technischen und infrastrukturellen Anforderungen verfügt. Diese werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Seminarunterlagen sind gesondert zu vereinbaren.
2.3 Bei Events ist für die Reservierung der Reisen zum Veranstaltungsort und Buchung von Hotelzimmern für die Teilnehmenden der Kunde selbst verantwortlich. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
3. Vertragsabschluss
3.1 Events und Projektarbeiten der eid – HuB müssen schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder über die Internetpräsenz gebucht werden. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung per Brief, Fax oder E-Mail durch die eid – HuB zustande.
3.2 Wurden Sonderkonditionen für ein Event oder Projektarbeit vereinbart, gelten diese nicht für gleichzeitig andere oder zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
3.3 Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.
4. Rücktritt von Eventanmeldungen
4.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, e-Mail) widerrufen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn eid – HuB mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
4.2 Der Widerruf ist zu richten an eid – HuB UG (haftungsbeschränkt), Am Steeg 4, 65239 Hochheim am Main, E-Mail: event@advitago.academy. Dabei muss der Kunde seinen Namen und den Namen der Veranstaltung angeben. Nach Eingang ist die eid – HuB verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen des Kunden für die Veranstaltung zurückzuerstatten.
4.3 Bei einer schriftlichen Absage bis spätestens 7 Tage vor Eventbeginn werden 50% des Seminarpreises berechnet. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Seminargebühr erhoben. Die eid – HuB akzeptiert jederzeit die kostenfreie Benennung eines Ersatzteilnehmers.
5. Stornierung, Absage
Die eid – HuB behält sich die Absage oder Verschiebung von Seminaren aus organisatorischen und technischen Gründen vor (z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall eines Referenten, höherer Gewalt). Bei einer Absage durch die eid – HuB wird versucht, die Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer damit einverstanden ist. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme aufgrund einer Terminverschiebung nicht möglich, kann der Vertrag gekündigt werden und bereits bezahlte Seminargebühren werden zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der eid – HuB.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die auf der Internetpräsenz angegebenen Preise sind Nettoeuropreise, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten sowie ggf. Reisekosten werden gesondert berechnet.
6.2 Die Teilnahmegebühr bei Events ist innerhalb auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar. In der Regel wird in der Rechnung als Fälligkeitstermin 14 Tage vor Seminarbeginn angegeben. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Event der eid – HuB berechtigt nicht zur Minderung. Eine Aufrechnung von Seiten des Auftragsgebers gegen Forderungen der eid – HuB aus diesem Vertragsverhältnis ist nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung unzulässig.
7. Urheberrecht
Eventuell durch die eid – HuB zu Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der eid – HuB vervielfältigt oder verbreitet werden. Die eid – HuB behält sich alle Rechte vor. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein.
8. Haftungsbegrenzung
8.1 Im Falle einer Pflichtverletzung haftet die eid – HuB vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Ferner haftet die eid – HuB für die Verletzung von Pflichten, die durch einfache fahrlässige Verletzung verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung der eid – HuB ist im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die eid – HuB, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr (bei Verbrauchern in zwei Jahren) seit der Durchführung des Events, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Die eid – HuB ist bemüht, bei der Auswahl der Dozenten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Gleichwohl ist es der eid – HuB nicht möglich, die Ausführungen der verschiedenen Dozenten in sachlicher Hinsicht auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auch insofern gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen.
8.4 Bei Ausfall eines Events ohne Verschulden der eid – HuB, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Events. eid – HuB haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Kunden gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten. eid – HuB kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
8.5 Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat eid – HuB dies zu vertreten, so kann eid – HuB nach ihrer Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Kunden anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat.
8.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Datenschutz
Die der eid – HuB übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Seminarteilnehmern über die Teilnehmerlisten zugänglich gemacht. Wenn keine Informationen über weitere Veranstaltungen gewünscht werden, bittet die eid – HuB um kurze Mitteilung.
10. Persönlichkeitsrechte
Teilweise werden während den Veranstaltungen Fotos gefertigt, welche ggf. zu Werbezwecken durch die eid – HuB eingesetzt werden. Es ist möglich, dass auf diesen Fotos auch die Teilnehmer zu erkennen sind (auch wenn dies vermieden werden soll). Wenn die Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Fotos durch die eid – HuB.
11. Verjährung
Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 8 Jahren nach dem vereinbarten spätesten Termin der Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
12. Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für diese Schriftformklausel.
13. Anwendbares Recht
13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wiesbaden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt. eid – HuB hat allerdings das Recht den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Dies gilt nur, wenn der Besteller Kaufmann im Sinne der ZPO ist.